• Die Forumsregeln und Nutzungsbedingungen findet ihr in der Navbar unter Impressum !
    Bitte unbedingt beachten!
    Wie überall im Leben gibt es Spielregeln, so auch hier!
    Die Datenschutzerklärung zum DSGVO findet ihr ebenfalls in der Navbar unter Datenschutzerklärung !
    Hinweis nach DSGVO :
    Es ist hier keinerlei Angabe erforderlich. Alle Angaben in diesem Bereich sind öffentlich sichtbar und werden freiwillig gemacht. Mit einem Eintrag in diesem Bereich erkenne ich dieses an, und bestätige die Datenschutzerklärung zur DSGVO für das Forum gelesen zu haben.

    Danke

Parcoursbau mit Modellen bei der IGMBL

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Unwetterschäden

Sehr geehrte Bauherrschaft,

..........
Bei ihrer letzten Veröffentlichung wurde ein Gebäude gezeigt für dessen Errichtung unsererseits keine Freigabe vorliegt. Auf dem Bild auf dem die Anleiferung gezeigt wird wurde von unserem Amtsbiologen das langblättrige lindgrüne Senfblattgras entdeckt. Als Bauherr obliegt ihnen die Sicherung dieser in Mitteleuropa ausstrebenden Art der Lanblattgräser. WIr fordern Sie daher auf umgehend für die Umsiedlung dieses einzigartigen Vorkommens zu sichern. .......

mfg
Amt für Baustellenfernüberwachung.

An das
Amt für Baustellenfernüberwachung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Nicht nur Amerikaner und Engländer beobachten die Bevölkerung, jetzt werden auch eigene Behörden auf diesem Gebiet tätig. Daher wird es als Bauherr eines größeren Projekts fast unmöglich, Projekte fristgerecht umzusetzen. Weiter stellt sich die Frage, warum in Ihrer Behörde ein weiterer Mitarbeiter, einen Amtsbiologen eingestellt wurde? Dies ist in meinen Augen unverhältnismäßig, da der Naturschutz vor Ort besser überwacht werden kann.

Leider gab es in dieser Region auch Unwetter die zu erheblichen Schäden führten. Bevor die Untersuchungen zum langblättrigen lindgrünen Senfblattgras beginnen konnte, wurde die Region verwüstet. Hierbei wurde das edle Gewächs leider ausgeschwemmt und mit den Fluten fortgetragen. Alle Bemühungen zu einer Rettung blieben erfolglos. Ob sich vor Ort die Natur regeneriert, müssen wir abwarten.Anbei Foto von dem betroffenen Bereich.

Hoffe mit den Bildern die ernste Lage zu verdeutlichen und betrachte die Angelegenheit momentan als erledigt.


Mit freundlichen Grüßen
Der Bauherr


Bilder vor dem Unwetter:


IMG_6165.JPG

Nach dem Unwetter:

IMG_6253.JPG





Auszug aus den Bildern der Katastrophenschutzbehörde:



IMG_6236.JPG



IMG_6237.JPG


IMG_6245.JPG


IMG_6248.JPG
 
Hallo Werner,
hast Dich ja sogar im dicksten Monsun rausgetraut, um die Scheune zu dokumentieren :ok!
Hoffentlich ist das Dach dicht, daß die wertvollen Fledermäuse keinen Schaden nehmen bei der extremen Witterung.

Wenn ich so die Siebwerkgegend und die Unterführung sehe, fange ich an zu zweifeln, ob mein geplanter Kieskutscher richtig ist, oder ob nicht doch ein Amphibienfahrzeug sinnvoller wäre?
Oder gar eine mobile Powerpumpe? :frage

Ich drück euch ganz fest die Daumen für ein baldiges Abtocknen der Anlage. :bete
Im Moment sieht die schöne Anlage ja wirklich traurig aus. :cry

lg
Eberhard
 
Et es wie et es (Der Tatsache ins Auge sehen)

Hallo Werner,
hast Dich ja sogar im dicksten Monsun rausgetraut, um die Scheune zu dokumentieren :ok!
.........
Ich drück euch ganz fest die Daumen für ein baldiges Abtocknen der Anlage. :bete
Im Moment sieht die schöne Anlage ja wirklich traurig aus. :cry

lg
Eberhard

Bei uns gab es 55 Liter in 25 Minuten. Das war halt heftig. Das ganze war am 20.6.2013 und unser kommende Fahrtag ist nicht gefährdet. :ok!
 
Sehr geehrte Bauherrschaft,

offensichtlich werden die gemachten Zugeständnisse von ihrer Seite nicht in gebührendem Masse berücksichtigt.
Die Einschaltung einer amtseigenen Biologin ist nach dem Naturschutzgesetz orginäre Aufgabe der jeweiligen Bauüberwachungsstellen. Dass unser Amt darunter fällt dürfte Ihnen zwischenzeitlich inlänglich bekannt sein.
Leider sind wir mit Ihren Angaben und Nachweisen in keiner Weise zufrieden. Die zugestellten Aufnahmen scheinen gestellt zu sein. Ein Nachweis könnte unter anderem durch den Niederschlagsnachweis einer Wetterbeobachtungsstation nach § 78 Abs.3 Zeile 5 erbracht werden.
Dessen ungeachtet hegen wir den Verdacht, dass kurzzeitige Wetterveränderungen, dazu mißbraucht wurden, unliebsame Umweltauflagen zu umgehen. Die überstellen Bilder nähren den Verdacht, dass hier eine unsachgemäß eingesetzte Grünflächenbenetzungsanlage Ursache für die teilweise starke Druchfeuchtung einzelner Teilgebiete ist. Auf dem 3. Bild scheint nachweislich die Sonne.
Ihr Bedauern über die Auflagen, die nicht ohne Grund erfolgen, kann insofern nicht nachvollzogen werden, da bei einer ordentlich beantragten Baugenehmigung und den damit vorgeschalteten Untersuchungen, es in der Regel zu keinen Verzögerungen kommt.
Sämtliche von Ihnen eingeleiteten Baumaßnahmen sind ohne Rücksprche und ohne eingereichte Planung erfolgt.

Es ist daher unlauter, die von Ihnen verursachten und somit zu vertretenden Verzögerungen, einer Ablufterzeugenden Sitzheizung zu unterstellen.

Das Amt für Baustellenfernüberwachung ist eine vollständig unabhängig agierende Behörde nach EU Verordnung 3217 aus 2005. Sie ist seit Erscheinen der Verordnung im europäischen Amtsblatt in allen Mitgliedsstaaten gültig und anzuwenden. Bei Verstoß ist das Amt berechtigt Versorgungsleistung in beliebiger Höhe und Dauer zu verhängen.
Wir haben uns auf ihre Zusagen der Besprechung vom 01/06/13 verlassen und sind davon ausgegangen, dass diese auch eingehalten werden.

Der neuerliche Verstoß gegen die erlassenen Auflagen zwingt uns ein Kontrollverfahren nach § 54 Abs.2 der europäsichen Kleinbiotopverordnung einzuleiten. Dies bedeutet einen sofortigen Baustop bis zur Erbringung des Umsiedelungsnachweis der verschundenen langblättrige lindgrüne Senfblattgras.
Desweiteren ist der statische Nachweis zur Einleitung von vertikal Kräften an der Vordachkonstruktion zu erbringen. Die gewählte Konstruktion birgt den schlagartigen Versagensfall mit der Gefahr für Personen und Material.
Der Nachweis kann durch eine fachkundige Person mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der sinnfremden Verwendung von Regalträgern erbracht wrden.

Wir erwarten die Nachweise rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe der weiteren Arbeiten.

Hochachtungsvoll
Amt für Baustellenfernüberwachung
 
Wow das ist ja heftig. :mama

Gruß Dirk
 
Werner, muss ich anstatt mit Kipper und Lader mit dem Modellboot kommen? Oder doch lieber mit der Feuerwehr zum Abpumpen:mama:hfg
 
Sehr geehrte Bauherrschaft,

offensichtlich werden die gemachten Zugeständnisse von ihrer Seite nicht in gebührendem Masse berücksichtigt.
.....................
Wir erwarten die Nachweise rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe der weiteren Arbeiten.

Hochachtungsvoll
Amt für Baustellenfernüberwachung

:buch

Werde das Schreiben mit beteiligten Firmen erörtern und die Rechtslage prüfen lassen! :cry
 
An das
Amt für Baustellenfernüberwachung


Sehr geehreter Sachbearbeiter Herr Peter K.

Im Auftrag meines Mandanten, Herrn Werner M., muß ich Sie darauf hinweisen, daß es nicht meinem Mandanten obliegt, einen kostenpflichtigen Wetternachweis beizubringen.
Falls Sie Zweifel an der Dokumentarischen Fotografie meines Mandanten haben, ist es Ihre Pflicht, einen von Ihnen vermuteten Rechtsverstoß zu beweisen.

Auch Ihre böswillige Unterstellung, mein Mandant hätte durch eine (übrigens nicht in seinem Besitz befindliche) "Grünflächenbenetzungsanlage" vorsätzlich Teile seines Areals unter Wasser gesetzt, weisen wir schärfstens zurück und behalten uns im Wiederholungsfalle vor, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Um Ihrem Amt aber unnötige Kosten zu ersparen möchte ich Sie auf Ihren Irrtum hinweisen, da das Bild Nr. 3, auf das Sie Bezug nehmen, bereits am 15.06.2013 aufgenommen wurde. Also deutlich vor der Unwetterkatastrophe vom 20.06.2013.

Da die Gesetzesdrucksachen in Ihrem Hause anscheinend nicht gründlich genug gelesen werden, hier ein kurzer Auszug:

Bundesrat Drucksache 332/1/13
vom 24.06.13

Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und
Landschaft (Bundeskompensationsverordnung-BKompV)

Darin heißt es unter anderem:

§2 Absatz 5 ist zu streichen.

Begründung:

Die Regelung des §2 Absatz 5 Satz 1 ist mit den Zielsetzungen der Regelungen des BNatSchG nicht zu vereinbaren. Zum einen widerspricht die Regelung §16 BNatSchG, wonach auf bevorratete Kompensationsmaßnahmen zurückgegriffen werden kann; ein Vorrang zur Verwendung von bevorrateten Kompensationsmaßnahmen ist in §16 BNatSchG dagegen nicht geregelt. Dies ist mit der Regelung des §16 BNatSchG auch nicht bezweckt, da diese zu einer Flexibilisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen führen soll.

Zum anderen steht die Regelung auch nicht in Einklang mit §15 Absatz 2 BNatSchG. Es ist mit dem Verursacherprinzip nicht zuvereinbaren, dass für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Flächen der öffentlichen Hand zurückgegriffen werden soll. Wie bisher sollte es der öffentlichen Hand und dem Verursacher freistehen, ob im Einzelfall öffentliche Flächen zur Kompensation genutzt werden.

Für die Regelung des §2 Absatz 5 Satz 2 besteht kein Regelungsbedarf, da in §15 Absatz 2 BNatSchG bereits normiert ist, dass auf die Maßnahmen unter §2 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b und c sowie Nummer 2 zurückgegriffen werden kann. Nach §15 Absatz 3 BNatSchG besteht sogar eine besondere Prüfpflicht für die Maßnahmen, die in Nummer 3 aufgeführt sind. Eine Regelung, wonach auf festgelegte Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für den Biotopverbund im Sinne des §20 Absatz 1 BNatSchG (Nummer 1 Buchstabe a) zurückgegriffen werden kann, ist schließlich ebenfalls unnötig, da dies bereits nach §15 Absatz 2 BNatSchG möglich ist, sofern hierdurch eine naturschutzfachliche Aufwertung erfolgt und keine anderweitige Verpflichtung hierzu besteht.


§2 Absatz 6 ist zustreichen.
Begründung:

Für §2 Absatz 6 besteht kein Regelungsbedarf, da die dort enthaltene Zielsetzung bereits in §1 Absatz 5 Satz 4 BNatSchG enthaltenist. Im Übrigen fehlt es an einer Verordnungsermächtigung gemäß §15 Absatz 7 BNatSchG zur Konkretisierung des §1 Absatz 5 Satz 4 BNatSchG.


Die Rechtsabteilung in Ihrem Hause bedarf dringendst einer umfassenden Schulung und besseren Verteilung des europäischen Amtsblattes an die zuständigen Abteilungen, denn sonst hätten Sie gewußt, daß die von Ihnen zitierte EU Verordnung 3217 aus 2005 durch inzwischen 1494fache Erweiterung zur EU Verordnung 4711/c aus 12/2012 geworden ist.

Die von Ihnen angesprochene "Versorgungsleistung" ist, weil extrem Bestechungsgefährdend, schon voriges Jahr außer Kraft gesetzt und in ihrem ursprünglichen Sinn völlig überarbeitet worden.
Sie entbehrt demnach jeglicher rechtlicher Grundlage und wird in der nächsten Bundesratssitzung am 05.07.2013 unter "Bundeskompensationsverordnung" nachverhandelt.
Auch hierzu ein Auszug zu Ihrer gefälligen Beachtung:

Die Berechnungsvorschrift zur Ermittlung des Kompensationsbedarfes führt bei Straßenbauvorhaben zu einem erhöhten Untersuchungsbedarf, zusätzlichem Verwaltungsaufwand, Erhöhung der Realkompensation und damit einhergehenden zusätzlichen Kosten. Diese Verschärfung wird abgelehnt.

Der Ansatz, die Umsetzung der Eingriffsregelung in ein mathematisch ableitbares und dadurch objektivierbares Kompensationsmodell einzupassen,entspricht auf Grund zum Teil nicht nachvollziehbarer Bedingungen, insbesondere in den Anhängen der Verordnung, nicht der gängigen guten fachlichen Praxis im Bereich des Straßenbaus. Wissenschaftliche Erkenntnisse mit konkreten Vorhabens- und Wirkungsbezug bleiben ebenso wie bestehende Vorbelastungen unberücksichtigt. Aus diesem Grund soll die Verordnung nicht bei Eingriffen im Zusammenhang mit öffentlichen Straßen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes und landesrechtlicher Regelungen des Straßenrechts gelten.


Das von Ihnen angeführte "Kontrollverfahren $54 Abs. 2 der europäischen Kleinbiotopverordnung" ist irrelevant für diese Örtlichkeit und kann daher im vorliegenden Fall nicht angewandt werden.

Folgerichtig ist auch die Verhängung eines sofortigen Baustopps hinfällig und wird als nicht ausgesprochen gewertet.

Maßgebend ist die Einstufung der Umgebung, in diesem Fall eine seit Jahren betonierte, Baubehördlicherseits genehmigte und in Privatbesitz befindliche Fläche. Folglich ein maximaler Biotopwert 0 (Null).
Diese Einstufung ist ebenfalls nachzulesen in der Bundesrat Drucksache auf Seite 25.


§4 Absatz 2 ist wie folgt zu fassen:

"(2) Die Bedeutung des nach Absatz 1 erfassten und bewerteten Zustands jedes Biotops ist anschließend anhand der folgenden Wertstufen zu bewerten:

1. sehr gering: Biotopwerte 0 bis 4,
2. gering: Biotopwerte 5 bis 8,
3. mittel: Biotopwerte 9 bis 12,
4. hoch: Biotopwerte 13 bis 16,
5. sehr hoch: Biotopwerte 17 bis 20,
6. hervorragend: Biotopwerte 21 bis 24."

Begründung:
Anders als in §4 Absatz 2 vorgesehen ist nur eine gleichmäßige Zuordnung von Biotopwertspannen zu Wertstufen sachangemessen.

Eine Zuordnung von Biotopwertspannen, die mit steigendem Biotopwert kleiner werden, zu den in §4 Absatz 2 vorgesehenen sechs Wertstufen führt im Ergebnis zu einer relativen Abwertung gerade von wertvollen Biotopen und in Verbindung mit §4 Absatz 3 und Anlage 3* eher zum Ergebnis, dass eine Biotopbeeinträchtigung nicht erheblich ist oder - weil nicht als erhebliche Beeinträchtigung von besonderer Schwere - nicht gleichartig kompensiert werden muss.


Für die Vordachkonstruktion ist kein gesonderter Nachweis zu erbringen, da die Planung, Berechnung eventueller Schneelasten und statische Verträglichkeit mit dem Außengemäuer von einem renomierten örtlichen Architektenteam in Zusammenarbeit mit alteingesessenen Fachfirmen erstellt wurde. Alle Pläne haben dem örtlichen Bauamt vorgelegen und wurden vorbehaltslos genehmigt.

Mit freundlichen Grüßen

Kranzlei Taufrisch, Müde und Munter
Rechtsverdreher
Eberhard P.


PS. Legen Sie doch bitte in Zukunft Ihre Schriftsätze dem Schriftführer Ihres Amtes zur Korrektur und Ihrem Amtsleiter zur rechtlichen Absicherung vor.
 
Hi Eberhard

Der hat gesessen. :ok

Gruß Dirk
 
Was für Wassermassen. :-(

Viel Spaß beim nächsten fahren. Drücke die Daumen für schönes Wetter.
 
An das
Amt für Baustellenfernüberwachung


Sehr geehreter Sachbearbeiter Herr K.

Bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 24.04.2013:

Der von Ihnen geforderte "Befähigungsschein nach §86 Abs.3 Ziff5 der euröpäischen Lötverordnung" wird hiermit nachgereicht.
Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen, da die ausstellende Behörde durch den Befall mit dem Noro-Virus unter Karantäne stand und die Anzahl der arbeitsfähigen Mitarbeiter so stark geschrumpft war, daß ein zeitnaher, ordnungsgemäßer Dienstbetrieb dort nicht mehr durchzuführen war.
Der Schweißbefähigungsnachweis ist auf dem kleinen Dienstweg leider verlorengegangen und wurde erneut angefordert. Wir reichen ihn bei Erhalt unaufgefordert und unverzüglich nach.

Die "elektrischen Erhellungseinrichtungen" sind auf Verlangen des hiesigen Bürgermeisters und in seinem Auftrag nach Weisung aus dem Bauamt erstellt worden. Sollten Sie Zweifel an seiner Zuständigkeit für Sicherheit im Straßenverkehr haben, wenden Sie sich doch bitte direkt an ihn.
Fener sind die Erhellungseinrichtungen im unmittelbaren Straßenraum erstellt und haben somit ein größeren Sicherheitsabstand zum Biotop als vom Gesetzgeber verlangt und vorgeschrieben ist.
Übrigens bestanden sehr wohl "thermische Sicherungsmaßnahmen". Und zwar in geeigneter, wetterfester und von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Sicherheits-Bekleidung für die Bauarbeiter.


Mit freundlichen Grüßen

Kranzlei Taufrisch, Müde und Munter
Rechtsverdreher
Eberhard P.

Anlage: 1 Lötbefähigungsnachweis

Lötmeister.jpg
 
Was hält denn der Löter auf der Meisterurkunde da in der Hand?? :(
Ist das nicht ein Beweis für die FFH-Gegner unseres Bauprojektes - dass nämlich der grüngestreifte Regenspülwurm hier schon länger ansessig ist?
Oder aber: Der Lötmeister hat das Vieh widerrechtlich als Haustier gehalten...

Jetzt wird es richtig schlimm.....

Jürgen
 
Beamte im Archiv

Mit freundlichen Grüßen

Kranzlei Taufrisch, Müde und Munter
Rechtsverdreher
Eberhard P.

Anlage: 1 Lötbefähigungsnachweis

Ein Glück, das es ein Archiv und Rechtsverdreher gibt! Das Original war durch Wasser vernichtet worden. :THX :heilig
 
Tierfund auf der Baustelle.

Oder aber: Der Lötmeister hat das Vieh widerrechtlich als Haustier gehalten...

Jetzt wird es richtig schlimm.....

Jürgen


Diesem Verdacht muß ich energisch widerspechen! :sauer:sauer:sauer

Heute arbeiten wir mit Tieren in freier Wildbahn auf Vertrauensbasis, daher ist kein Zaun erforderlich und von einem Haustier kann hier nicht die Rede sein. Dies geht auch aus Unterlagen des Löthandwerks hervor, denn in diesem Beruf wurden früher Halsbänder, Fußfesseln und Handschellen angefertigt. Sie dienten im Mittelalter der Tierforschung. Aus dieser Traditon stammt das Zunftwappen der Lötmeister.



Als Hobbyornithologe versuche ich heute, verschiedene Tierarten aneinander zu gewöhnen. Dies geschieht in freier Wildbahn; die Akteure sind keine Haustiere .


Hier das erste Beispiel: Die heimische Amsel und der Sperling baden gemeinsam hinter der Trockenhalle.




IMG_6337.jpg


IMG_6338b.jpg


Jetzt ein weiterer Versuch: Der in Selbstverteidigung ausgebildete grüngestreifte Regenspülwurm soll sich gegen seinen Feind durchsetzen:


Wurm und Amsel.jpg


Ein Blick genügt................................! Weg ist die Amsel!


IMG_6339.jpg


Hier das zweite Beispiel: Da die Kollegen auf der Baustelle meine Leidenschaft für bedrohte Kreaturen kennen, kam gestern der Tieflader mit lebendiger Fracht:


IMG_6467.JPG


Nach der ersten Orientierung bewegt sich die Schlange sofort zu ihrem neuen Zuhause.


IMG_6468.JPG


Hier wird sie gepflegt und mit Kaffeesatz verwöhnt.


IMG_6466.JPG


Hoffe, mit o.a. Ausführungen zur Klarheit beigetragen zu haben.
 
Wahnsinn

Hallo zusammen,

Habe mir gerade alle 41 Seiten durchgelesen...
Das ist ja absoluter Wahnsinn was Ihr da macht.. Ganz großes Kino.
;(

Gruß,
Richard
 
Herzlich willkommen, Richard,
Wahnsinnig ist keiner (jedenfalls nicht wirklich) :cool
aber wahnsinnig verliebt in das _richtige_ Spiel mit Funktionsmodellen sind sie alle :ok

lg
Eberhard
 
Hallo zusammen,

Habe mir gerade alle 41 Seiten durchgelesen...
Das ist ja absoluter Wahnsinn was Ihr da macht.. Ganz großes Kino.
;(

Gruß,
Richard


.....................dann machen die "Wahnsinnigen" weiter ;):thx

Hatten am Wochenende wieder ein Treffen; Bilder folgen.

Herzlich Willkommen im Forum :winker
 
Bilder vom Fahrtag 6.7.2013 Teil 1 von ?

Herzlich willkommen, Richard,
Wahnsinnig ist keiner (jedenfalls nicht wirklich) :cool
aber wahnsinnig verliebt in das _richtige_ Spiel mit Funktionsmodellen sind sie alle :ok
lg
Eberhard


Ob die Modelle zum "richtigen Spielen" noch funktionieren, wurde am Wochenende getestet:




Das Regenrückhaltebecken wurde neu eingemessen und der Bagger bestellt:


IMG_6368.JPG


Für diese große Menge Aushub wurde ein größerer Löffel angeschafft:


IMG_6386.JPG



Der Spediteur hat wieder keine Zeit und muß schnell wieder weg. Jetzt schnell abladen:



IMG_6371.JPG



Bei solch lukrativen Aufträgen braucht der Chef was zum Abschreiben und gönnt sich gleich 2 Löffel:


IMG_6379.JPG



IMG_6384.JPG


Für Qulitätskontrolle ist im Moment keine Zeit, jetzt muß der alte Löffel noch Geld verdienen.


IMG_6418.JPG


IMG_6446.JPG


Stau in Siegburg!


IMG_6421.JPG


Hoffentlich bleibt der frisch geputzte Spiegel ganz!!!!!!!!!!


IMG_6423.JPG


Geschafft!



IMG_6425.JPG


Fritz macht es schon einige Jahre................


IMG_6426.JPG


................und kennt seinen LKW.



IMG_6427.JPG


ENDE TEIL 1
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Servonaut
Zurück
Oben Unten