An das
Amt für Baustellenfernüberwachung
Sehr geehreter Sachbearbeiter Herr Peter K.
Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 11.07.2013
In der Bauherrschaft wurden einige Stimmen laut, die die Kompetenz Ihres Amtes stark anzweifeln. Einen genaueren Wortlaut kann ich aus offensichtlichen Gründen nicht zitieren.
Die Kanzlei, die mit ihren Interessen beauftragt wurde, ist uns bestens bekannt.
Es würde uns sehr freuen, wenn unseren Leistungen so weit im Süden schon bekannt wären. Allerdings gehe ich von einer Verwechslung aus, da ich die K
ranzlei Taufrisch, Müde und Munter vertrete.
Der beauftragte Rechtverdreher hat seine mündliche Abschlußprüfung bei unserer Amtsleitung, die seinerseits in der Prüfungskommission war, abgelegt.
Hier scheint Ihnen Ihr Erinnerungsvermögen einen Streich zu spielen. Meine Prüfung legte ich 1969 in Celle ab.
Ferner bewzweifle ich, daß ihr Amt die nötige Zulassung für eine derartige Ausbildung hat, da es in keinem Bundesregister geführt wird.
allerdings sind auf Seite 26 der zitierten Verordnung die Ausnahmegebiete vermerkt.
Hätten Sie mein Schreiben aufmerksamer gelesen, wäre Ihnen aufgefallen, daß die von Ihnen angesprochene Seite 26 nicht für ein Biotop von Wertigkeit 0 (Null) Anwendung finden kann.
Um es auch für Sie noch einmal ganz deutlich zu machen:
Eine seit Jahrzehnten betonierte Fläche IST KEIN Biotop!
Falls durch Flugbesamung eine seltene Pflanzenart sich trotzdem dort ansidelt, ändert das nichts an der allgemeinen Biotopeinstufung.
Im Umkehrschluß müßte man sonst alle Städte oder Dörfer sofort abreißen und renaturieren. wenn es dort einmal so passieren würde.
Durch den Bau der Schnellbahntrasse ...
Auch hier irrt Ihr Amt. Es war und ist nicht geplant, eine ICE Hochgeschwindigkeitsgleisanlage auf den besagten Flächen anzulegen. Lediglich ein Speditionsgebäude wird erbaut.
Unserer Amtsleitung ist bereits bei der Prüfung ihres Anwalts damals ein gewisses Maß an Beschleunigung oder Oberflächlichkeit aufgefallen.
Wie bereits oben angeführt, ist Ihr angebliches Erinnerungsvermögen getrübt und bezieht sich anscheinend auf eine andere Person mit eventuell ähnlichem Namen. Aber auch so ist Ihre Aussage sehr knapp an übler Nachrede anzusiedeln.
Sie sollten daher von seinem Rat Abstand nehmen und auf ein Verfahren wegen unerlaubter Baustellenbesuche gegenüber unserer Mitarbeiterin verzichten.
Mit dieser Aussage bescheinigen Sie selbst Ihrem Amt Oberflächlichkeit, denn die Empfehlung stammt von einer namensähnlichen Privatperson und wurde nicht über unsere Kranzlei ausgesprochen! (Gleichwohl wir ihr inhaltlich zustimmen würden.)
Auf ihrem Bild 6140 ist wiederum eine gefährdete Pflanzenart zu erkennen.
Eine weitere Schlampigkeit Ihres Amtes. Nach Rücksprache mit meinem Mandanten existiert kein Bild mit #6140.
Der 1.4.1970 war ein Mittwoch. An diesem Tag wurden in dem nicht existenten Ort Löthausen keine Urkunden ausgestellt. Sie sind leider einem Plagiat zum Opfer gefallen.
Die Unwissenheit in Ihrem Amt scheint grenzenlos. Der Ort Löthausen wurde 1972 im Zuge der Allgemeinen Gebiets- und Gemeindereformen in Deutschland der Stadt Siegburg eingemeindet. Selbst wenn heutzutage nichteinmal mehr ein Ortsteilname daran erinnert, so hat doch der rechtmäßig erworbene Befähigungsnachweis dadurch keinesfalls seine Gültigkeit verloren!
Wir fordern Sie daher auf, die von unserer Kollegin vor Ort erteilten Auflagen sofort in die Tat umzusetzen ...
Mündliche Abmachungen benötigen anschließend der schriftlichen Form um rechtskräftig zu sein. Da das bisher nicht geschehen ist, rate ich meinem Mandanten, die Aussagen Ihrer sich
widerrechtlich und in bausicherheitsgefährdender Art und Weise auf seinem Grundstück aufgehaltenen Mitarbeiterin als nicht gegeben anzusehen.
... und die hängeblättrige Trauermimose zu zusiedeln.
Da kein Bild 6140 existent ist, kann mein Mandant nicht nachvollziehen, auf welche Pflanze Sie sich beziehen. Daher rate ich ihm, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.
Außerdem können wir selbst nach Befragung eines Deutschlehrers mit dem Ausdruck "zu zusiedeln" nichts wirklich anfangen.
.. bei weiteren Verstößen wäre ein Besuch der Amtsleitung in Person unabdingbar ...
Ich habe meinem Mandanten empfohlen, einen Bauzaun um das Areal zu installieren und eine Schutz- und Sicherheitsfirma mit der Bewachung der Baustelle zu beauftragen.
Sollten Sie tatsächlich eine Besuch erwägen, vergessen Sie nicht,
rechtzeitig vor Reiseantritt einen Passierschein zu beantragen, um nicht vom Sicherheitspersonal abgewiesen zu werden. Bei einem widerrechtlichen Betreten der Baustelle würden Sie innherhalb kürzester Zeit mit der Polizei und Strafanzeigen Bekanntschaft machen.
... was eine optische VErschlechterung der Erscheinung zur Folge hätte.
Zustimmung. Das befürchten wir auch.
Mit freundlichen Grüßen
Kranzlei Taufrisch, Müde und Munter
Rechtsverdreher
Eberhard P.